Blühpatenschaften im schönen Markgräflerland 
 

AGB

1. Mit dem Paten wird vereinbart, daß auf dem(n) vom Landwirt zur Verfügung gestellten       Feld(er) oben festgelegte Fläche als Blühfläche angelegt wird. Auf den Feldern wird eine ökologische, der Region angepasste Blühsaatgutmischung angesät.

2. Die Blumen und Pflanzen dienen als Lebensraum zur Förderung der Artenvielfalt und bleiben mindestens bis zum Herbst 2023 auf der Fläche stehen.

3. Ziele einer Blühpatenschaft

Eine Blühpatenschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem Kunden (Pate bzw. Sponsor) und der Initiative Nektar-Hektar die nur teilweise eine direkte Lieferung (z.B. Blütenhonig) beinhalten. Die Vermarktung erfolgt über die Initiative  

Vorrangig beinhaltet diese einen gemeinnützigen Zweck zum Erhalt der Natur, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, dem Erhalt der Bienen und Insekten und dem Dialog zwischen Landwirt und Konsumenten

Sie gibt den Paten die Möglichkeit, sich in diesem Bereich zu engagieren, ohne die eigenen zeitlichen Einschränkungen oder dem nötigen Fachwissen.

4. Beteiligung der Paten am allgemeinen Risiko 

Mit ihrer Patenschaft beteiligen sich die Paten am allgemeinen Risiko der Initiative Nektar-Hektar: 

- der Auswirkungen der Klimaerwärmung und den damit verbundenen Wetterextremen (z.B. Wassermangel bei größeren Hitzeperioden, Hagel, Starkregen oder Frosteinbrüche in der Aufwuchsphase oder der Blüte o.ä.) oder

- der Auswirkungen auf die Entwicklung und Gesundheit der Pflanzen (z.B. extremer Pilzbefall, Schädlingsbefall sowie Unterdrückung durch Beikraut) 

Dafür wird keine Haftung übernommen.

5. Zustandekommen der Patenschaft

Jede Patenschaft kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Patenschaft und der Übersendung der Patenschaftsurkunde , sowie dem Eingang der dafür vorgesehenen Geldsumme zustande. Die Urkunde wird nach Bestellung verschickt.

Automatische e-mails im Vorfeld bestätigen nicht die Patenschaft. Eventuelle Zahlungen gelten als Anzahlungen auf die Patenschaft. Hieraus kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. 

 6. Dauer der Patenschaften

Vom Beginn der Bestätigung laufen die Patenschaften für die Dauer bis 31.12.2023 

Die Patenschaft verlängert sich nicht automatisch und endet nach Ablauf dieses Zeitraumes ohne Kündigung.

7. Abruf von Leistungen und Produkten, Verfall der Ansprüche

Der Anspruch auf die Lieferung von Ware besteht je nach Verfügbarkeit und im Herbst 2021. Du bekommst sie unaufgefordert, nach vorangegangener e-mail zugesandt. Unter Beachtung von 4, dem allgemeinen Risiko,verfällt der Anspruch z.B. bei einem Ernteausfall (kein Honig)

8. Versandkosten

Für den Versand von Produkten und der Urkunden im Rahmen der Patenschaft entstehen Versandkosten, diese sind mit der Patenschaft bei dem Erwerb einer solchen abgedeckt. 

9. Spendenbescheinigung

Eine Spendenbescheinigung kann aufgrund der entgegengebrachten Leistung nicht erstellt werden. 

  10. vorzeitige Kündigung

Nur aus dringenden Gründen kann die Patenschaft vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss die dringenden Gründe enthalten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Betrags.

  11. Übertragung von Ansprüchen an Dritte - Geschenkpatenschaft

Bei der Übertragung der Ansprüche an Dritte, wird dieser nicht Vertragspartner.  Der Dritte ist im Onlineshop, Kontaktformular, e-mail  namentlich zu benennen. Ein weiterer Wechsel der Ansprüche ist nicht möglich. Die Zustimmung zur Speicherung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten wird auch im Namen des Dritten gegeben. Der Pate hat die Pflicht den Dritten von den Datenschutzbestimmungen zu informieren.

12. Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung der Patenschaft und zur Einhaltung von anderen Rechtsvorschriften elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

13. Besuch der Blühfläche

Du erhältst bis spätestens April 2021 eine Karte der Blühfläche und kannst diese jederzeit besuchen und beobachten.

Du erwirbst als Pate eine Patenschaft für den Anbau der Fläche und hast damit keinen Anspruch auf die Grundstücksfläche. Die Fläche wird weder verkauft noch verpachtet.

14. Information zum Verlauf

Wir halten dich auf dem Laufenden, per Mail oder über Instagram und Facebook.

15. öffentliche Sichtbarmachung der Paten

Patenschaften werden auf Wunsch mit Namen der Paten auf der Homepage www.nektar-hektar.de sichtbar. Diese sind durch Dritte öffentlich einsehbar. Der Initiative Nektar-Hektar bleibt das Recht vorbehalten, eine Veröffentlichung abzulehnen.

16. Kommunikationsleistungen für Firmen

Firmen erhalten als Paten eine Blühpatenurkunde. Des Weiteren ist eine Verlinkung auf unsere Homepage zu den Blühpatenschaften möglich. Wir stellen einen Schaukasten zur Verfügung, in dem das Unternehmen mit einer Visitenkarte die Unterstützung sichtbar machen kann. Außerdem bieten wir auf Wunsch ein gemeinsames Foto auf der Fläche an.

17. Mittelverwendung

Die mit dem Verkauf der Patenschaften erwirtschafteten Gelder werden zweckgebunden für dieses Projekt verwendet. (Saatgutmischung, Maschineneinsatz, evtl. Nachsaaten, Porto, homepage Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung Bienenstand etc.). Sollten nach Abschluß des Projektes noch Mittel zur Verfügung stehen, werden diese dem Landwirt zum einen als Ersatz für den Ertragsausfall auf der zur Verfügung gestellten Fläche, sowie der Anlage weiterer nicht dem Projekt zugehöriger Blühflächen zur Verfügung gestellt.  Das Projekt zielt in erster Linie darauf ab positive Effekte für Landschaft, Natur, die Tiere und die regionale Bevölkerung zu schaffen.

18. Kontakt

Für Rückfragen und der Klärung von Unstimmigkeiten, bitten wir folgende Kontaktdaten zu nutzen:

e-mail:  info@nektar-hektar.de

Stand, 12.12.2020